FLUGPLATZORDNUNG - Unberechtigten ist das Benützen der Anlage untersagt.
Flugplatzbenützer sind Mitglieder und Interessierte der Modellfluggruppe Burgdorf, sind bei der Gruppe administrativ gemeldet und sind haftpflichtversichert.
Autos werden nur auf unserem eigenen Parkplatz parkiert. Es werden keine Autos im Wald - entlang des Zufahrtsweges am Wald - auf allen Strässchen und Flurwegen parkiert. Zuschauer werden gebeten, ihre Wagen auch auf unserem Parkplatz abzustellen und sich hinter dem Zaun aufzuhalten.
Autoverkehr: Die Zufahrtswege sind mit besonderer Vorsicht auf die Anwohner und den Landwirtschaftsverkehr zu befahren. Der Landwirtschaftsverkehr hat Vortritt.
Abfälle: Jeder Platzbenützer ist für die Entsorgung seiner Abfälle selbst verantwortlich - das gilt besonders auch für den Waldstreifen entlang des Platzes. Es ist verboten, Flugzeugtrümmer / Reste auf dem Gelände zu verbrennen.
Flugverbot gilt an folgenden allgemeinen Feiertagen: Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Weihnachten.
Flugbetrieb: Es gelten die Lärmvorschriften des schweizerischen Aero-Clubs. Besondere Vorsicht gilt dem Strässchen - Passanten und Verkehr haben stets Vortritt. Der Flugraum wird so ausgewählt, dass niemand belästigt wird. Das Fliegen über der Autobahn und dem Loonhof ist verboten. Wenn ein Modell ausnahmsweise ausserhalb der Piste landet, ist der Pilot verantwortlich, dass kein Flurschaden entsteht.
Modellfluginteressierte können an unseren Orientierungsversammlungen teilnehmen. Diese finden jeweils am ersten Mittwoch eines jeden Monats im *Restaurant National in 3400 Burgdorf ab 20.15 Uhr statt. *(Mai bis September auf dem Flugplatz Bätterkinden)